AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Bergemann Druck GmbH

 

Lieferzeiten

Lieferzeiten stellen grundsätzlich annähernd einzuhaltende Vorgaben dar und

beginnen mit Auftragserteilung. Bei Eintritt von Umständen, die Bergemann Druck GmbH

nicht zu  vertreten hat, steht es Bergemann Druck GmbH frei, die Lieferzeit für die Dauer

der Behinderung zu verschieben. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist

der Besteller, ohne daß ihm ein Ersatzanspruch zusteht, berechtigt, vom Auftrag, soweit er

noch nicht ausgeführt ist, zurückzutreten. Das gleiche Recht hat Bergemann Druck GmbH.

 

Preisstellung

Zu sämtlichen Preisen gilt die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

Zahlung

Zahlung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Entwurfsleistungen werden bei Präsentation der Entwürfe zur Zahlung fällig. 

Ist ein Firmenbild bestellt, so entfallen 2/3 des gesamten Preises auf die

Primärentwürfe und sind bei deren Präsentation zu bezahlen 1/3 des gesamten

Preises entfällt auf die Firmenbild-Anwendungen und ist bei deren Präsentation

zu bezahlen.Entwurfsarbeiten sind ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen

zu Bezahlen.Bei Stundung oder Zahlungsverzug kann Bergemann Druck GmbH

10 % Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt

vorbehalten. Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Diskont und

Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.

Sollte Bergemann Druck GmbH unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit

oder die Vermögenslage des Bestellers erhalten oder gerät der Besteller mit einer 

Zahlung in Verzug, so kann Bergemann Druck GmbH an laufenden Aufträgen 

die Weiterarbeit einstellen, sofortige Bezahlung verlangen, und die Durchführung

weiterer oder noch nicht abgewickelter Aufträge von Vorauszahlung oder Sicherheiten

anhängig machen.

 

Berichtigungen

Irrtümer, die Bergemann Druck GmbH bei der Vorlage des Angebots oder 

im Zusammenhang mit der Auftragserteilung einschließlich der Preisstellung

unterlaufen, berechtigen Bergemann Druck GmbH nach eigener Wahl zur

Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

 

Entwürfe

Entwürfe für Geschäftsdrucke werden in Originalgröße farbig ausgeführt.

Entwürfe für Werbeschilder, Fahrzeugbeschriftung und Werbemittel werden

farbig in verkleinertem Maßstab ausgeführt, wenn die Größe DIN A4

überschritten wird. Der Besteller muß Bergemann Druck GmbH bei der

Fertigung der Entwürfe unterstützen. Dies umfaßt insbesondere: Überlassen

der bisherigen Geschäfts-drucke, Werbemittel usw., Angabe der ungefähren

Gestaltung anhand der vorgelegten Unterlagen, Information für die Analyse,

eindeutige Angabe der Än- derungswünsche, falls die Entwürfe von Bergemann

Druck GmbH geändert werden sollen.Der Besteller erhält einen Entwurf.

Geringfügige Änderungen des Entwurfs werden ohne zusätzliche Kosten

durchgeführt. Bei einem Firmenbild wird für den vereinbarten Preis die

vereinbarte Zahl von Primärentwürfen sowie Firmenbild-Anwendungen

angefertigt. Geringfügige Änderungen an dem vom Besteller gewählten

Basisentwurf und an den Firmenbild-Anwendungen werden ohne zusätzliche

Kosten durchgeführt. Weitere Entwürfe können nur zu den Bergemann Druck

GmbH Listenpreisen geliefert werden.

 

Probedruck, Druckgenehmigung

Probedrucke werden auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers geliefert,

und zwarnur bei Vergütung der entsprechenden beachtlichen Kosten.

Der Druck erfolgt entweder aufgrund des genehmigten Entwurfs oder

des Probedrucks oder eines Auflagendrucks aus einer früheren Lieferung.

Der Besteller hat deshalb den Entwurf, oder Probedruck oder Auflagendruck

aus einer früheren Lieferung auf den gesamten Inhalt und seine Anordnung

genau durchzusehen. Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten

Druckgenehmigung stehen, können nicht erhoben werden.Wenn der

Besteller Änderungen wünscht und vor Ausführung des Drucks keinen 

weiteren Entwurf oder Probedruck verlangt, können die Änderungswünsche 

nur unverbindlich vorgemerkt werden.

 

Gewährleistung, Mängelrüge

Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede 

im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf,

Reinzeichnung, Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben, müssen ausdrücklich

vorbehalten werden und stellen keinen Mangel dar. Außer diesen Einflüssen lassen

sich, insbesondere auch durch die Hygroskopizität des Papiers und durch maschinelles

Zusammentragen endloser Papierbahnen, sowohl in der Blatthöhe als auch in der

Blattbreite Paßunterschiede bis zu 1% der Blattgröße nicht vermeiden. Solche

Abweichungen stellen gleichfalls keinen Mangel dar.

Die vorgesehenen Papiere, Papierfarben und Kohlepapiere sind nur unverbindliche

Richtlinien. Abweichungen insbesondere bei Qualität, Stoffzusammensetzung,

Reißfestigkeit, Papierfarbe, Gewicht und Kohlepapiereinfärbung lassen sich von den

Papierfabriken von Fertigung zu Fertigung nicht vermeiden.

Der Besteller kann daher insoweit keine Gewährleistungsrechte geltend machen.

Bei selbstdurchschreibenden Papieren aller Art sowie bei Folien oder Etiketten kann 

Bergemann Druck GmbH gegenüber kaufmännischen Bestellern für Durchschrift, 

Druckqualität, Lagerfähigkeit usw. nur in dem Umfang Gewähr übernehmen, 

als sie von den Lieferern gegeben wird.

Geschäftsdrucke werden vor dem Versand nicht Stück für Stück, 

sondern nur stapelweise geprüft. Sachmängel können deshalb nur erhoben werden, 

wenn nachweislich mehr als 3% der Auflage den beanstandeten Fehler aufweisen.

Im übrigen werden nachgewiesene Sachmängel nach unserer Wahl durch Neulieferung

oder Nachbesserung behoben. Sind Neulieferung oder Nachbesserung unmöglich oder 

innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehlgeschlagen, kann der Kunde 

angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung 

des Vertrages verlangen.

Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung sind unverzüglich, spätestens 

jedoch innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. 

Versteckte Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch 

innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt werden. 

Spätere Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden.

Kaufleute dürfen bei Mängelrügen, welche Bergemann Druck GmbH nicht schriftlich 

als begründet anerkannt hat, die vereinbarte Zahlung nicht zurückhalten und 

auch gegenüber Zahlungsansprüchen von Bergemann Druck GmbH aus 

anderen Aufträgen nicht aufrechnen. 

 

Haftungsausschluß

Bergemann Druck GmbH prüft nicht, ob Waren und Leistungen, insbesondere die Entwürfe 

gegen Rechte Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen, Firmenrecht usw.) verstoßen bzw.

als Warenzeichen schutzfähig sind. Bergemann Druck GmbH schließt insoweit jede Haftung

auch für mittelbare Schäden des Bestellers aus.

Die Ansprüche des Bestellers sind in Punkt Gewährleistung, Mängelrüge abschließend

geregelt. Alle weiteren vertraglichen Ansprüche, insbesondere jegliche Ansprüche auf

Schadenersatz einschließlich solcher auf Ersatz von Folgeschädensind ausgeschlossen,

solange Bergemann Druck GmbH nicht grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

Eigentumsvorbehalt

Bergemann Druck GmbH behält sich an sämtlichen Waren und Leistungen das Eigentum 

bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäfts-verbindung 

(auch der Nebenforderungen) vor.

Macht Bergemann Druck GmbH von dem Recht auf Rücknahme der Gegenstände Gebrauch, 

so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn Bergemann Druck GmbH 

dies schriftlich erklärt.

Der Besteller darf im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über 

die Waren verfügen, insbesondere soweit nicht etwas anderes vereinbart ist sie veräußern. 

Die Ansprüche des Bestellers aus der Weiterveräußerung gelten mit 

der Weiterveräußerung als an Bergemann Druck GmbH abgetreten. 

Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von Bergemann Druck GmbH Name und Anschrift

des Dritten bekanntzugeben und ihn über eine Abtretung zu informieren.

 

Eigentums- und Urheberrecht an Entwürfen usw.

Bergemann Druck GmbH behält das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung 

an Bergemann Druck GmbH -Entwürfen Skizzen, Rein-zeichnungen. Originalen, Firmen, 

Druckträgern Datenträgern, Programmen, Arbeitsblättern, usw. - wenn 

nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist.

Der Besteller darf Entwürfe von Bergemann Druck GmbH nicht vervielfältigen, es sei denn,

Bergemann Druck GmbH stimmt schriftlich zu. Im allgemeinen gibt Bergemann Druck GmbH 

diese Zustimmung ausgenommen Entwürfe für Geschäftsdrucke 

(Briefblätter, Anfragen, Angebote, Bestellungen, Rechnungen, Mahnungen, 

Postkarten, Geschäftskarten, usw.).

Entwürfe, Reinzeichnungen, Filme usw. sowie Datenträger, Programme 

und Arbeitsblätter bleiben Eigentum von Bergemann Druck GmbH mit Ausnahme 

der durch Bergemann Druck GmbH dem Besteller zur Vervielfältigung

schriftlich freigegebenen Entwürfe.

 

Datenservice

Datenträger und Programme des Bestellers

a) Datenträger und Programme, die der Besteller zur Verfügung stellt, müssen 

    dem Bergemann Druck GmbH - Betriebssystem entsprechen und fehlerfrei sein. 

    Anderenfalls ist jede Haftung von Bergemann Druck GmbH ausgeschlossen.

b) Bergemann Druck GmbH gewährleistet, daß alle wesentlichen Arbeitsunterlagen, 

     Datenträger und Programme des Bestellers sorgfältig aufbewahrt und vertraulich 

     behandelt werden. Die Aufbewahrungspflicht endet einen Monat nach der Mitteilung. 

     daß die Arbeiten oder Teilarbeiten abgeschlossen sind spätestens einen Monat 

     nach Beendigung des Teilauftrages oder des Auftrages.

c) Außerhalb der Fertigung von Bergemann Druck GmbH geht der Transport 

    der Arbeitsunterlagen, Datenträger und Programme auf Rechnung und

    Gefahr des Bestellers. 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers

Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen,

gleichgültig zu welchem Zeitpunkt ein Hinweis auf solche Bedingungen erfolgt, 

oder solche Bedingungen ausgehändigt werden. Für alle Bergemann Druck GmbH 

erteilten Aufträge - auch die künftigen - im oben beschriebenen Geschäftsbereich 

gelten ausschließlich diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

 

Sonstiges

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Bergemann Druck GmbH.

Gerichtsstand ist Jena soweit der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person 

des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sonder-vermögens ist.

Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Besteller gilt ausschließlich 

das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen 

über Verträge über den internationalen Warenkauf - CISG - findet keine Anwendung.

Mündliche Absprachen sind nur dann wirksam, wenn sie von Bergemann Druck GmbH 

schriftlich bestätigt werden. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt 

dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im übrigen nicht.